Welche und wie viele Parteien gibt es in Deutschland. Bitte auf den unteren Link anklicken. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_politischen_Parteien_in_Deutschland
Ich persönlich war auch über der Vielfalt der Parteien überrascht. Hier kann man auch die Dummheit und Selbstarroganz von ein Großteil der BRD Bürger (für mich persönlich) erkennen. Würden sich diese Splitterparteien
einigen, welch eine gewaltige Gegenkraft für die Verfassung zerstörende Parteien.In „null Komma nichts“ würden die Lobbyisten Partien und deren Gefahr für unserer Freiheit, Lebensraum und Leben das
Handwerk bei der nächsten Wahl für immer gelegt werden. So aber „kocht jeder für sich sein Süppchen“ und die „Altparteien“ und die Altparteien können sich darüber lachend die „Hände reiben“, über diesen
Schildbürgerstreich Je mehr Nichtwähler oder Parteien es gibt, um so MEHR MACHT bekommen die Lakaienparteien der N.W.O. Lobbyisten. Welch eine Potenziale Wählerkraft geht für einen
demokratischen Widerstand gegen CDU/CSU und Co. und dessen Vorarbeit für eine EU Versklavung deswegen in unserem Vaterland verloren. Aber andersrum kann ich diese Mitmenschen gut verstehen, jedenfalls ist dies ein
Versuch etwas wenigsten zu Unternehmen und nicht still alles zu dulden. Aber leider gehen Sie meiner Meinung nach einen falschen Weg des Widerstandes. Da wird die Widerstandskraft des Volkes zerstückel und
nicht vereint – wie alle Partien eins gemeinsam haben, sie zerstückeln die Volkskraft oder Volkswillen. Nur OHNE Parteien ist eine echte Demokratie möglich, nur eine direkte Personenwahl zeugt von
einer ECHTEN Demokratie, alles andere ist Gehirnmanipulation und Volksverdummung. Diktatoren sind IMMER durch eine Partei erst zur Macht gekommen, niemals durch direkte Personenwahl. Oder glauben Sie
wirklich, Merkel und Co würden bei einer direkten Personenwahl auch nur über 1% Stimmenanteil kommen. Leider - mit Kleinstparteien kann man NICHTS erreichen, absolut NICHTS. Der einzige Gewinn ist, das wenigsten der
Geldhahn etwas gedrosselt für die N.W.O. betreibenden Parteien wird. Aber diese Altparteien haben leider „Privat- Geldhähne in Überfluss - siehe nur die vielen „Schwarzen Koffer“ bei den Spendenskandale
,nur mal bei der CDU/CSU zum Beispiel Anklopfen. Da kommen ehrliche Parteien kaum an, um ihre Kosten zu decken. Wie haben jetzt nur eine wirkliche Wahl meiner Meinung nach, und das sind die neuen
Parteien, die es schon geschafft haben, an die 5% Hürde anzukommen oder zu überschreiten. Auch wenn man mit allen Nicht einverstanden ist. Es ist immer noch besser, als das unser Heimatland Germanien durch den
Altparteien vernichtet und zerstört wird Ist die Bundesrepublik Deutschland noch ein souveräner Nationalstaat , so gelten folgende
Rechtsvorschriften für des Grundgesetzes In Deutschland dient das verfassungsgerichtliche Verfahren gemäß Art.21 Abs. 2 Grundgesetz
(GG) dem präventiven Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, eines der tragenden Fundamente des Staatswesens. Im Strafprozess wegen politisch motivierter Kriminalität geht es dagegen um die Feststellung
schuldhaften und strafbaren individuellen Verhaltens und um die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs, also primär um repressiven staatlichen Rechtsgüterschutz.Ein Parteiverbot
ist das Verbot einer politischen Partei, deren politischer
Tätigkeiten und deren Unter- und Nachfolgeorganisationen. Die Konsequenzen daraus sind die Einziehung des Parteivermögens und der Mandatsverlust.
Grundlagen
Politische Parteien stellen das tragende Element der parlamentarischen Arbeit dar und sind maßgeblich an der politischen Willensbildung in der Demokratie beteiligt. Die besondere Bedeutung der Parteien
wird verfassungsrechtlich durch das in Art.21 GG verankerte Parteienprivileg verdeutlicht. Aus diesen und vor allem auch aus historischen Gründen ist ein Parteiverbot ein politisch sensibles Thema und wird zum Teil als
widersprüchlich zur Demokratie angesehen . Aufgrund der mit einem Verbot verbundenen Intensität des Eingriffs
und um einem (politischen) Missbrauch vorzubeugen, ist in der Bundesrepublik ausschließlich das Bundesverfassungsgericht berechtigt, in dem in Art.21 Abs. 2 GG i. V. m. §13 Nr. 2, §§43
ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) geregelten Verfahren die Verfassungswidrigkeit einer Partei festzustellen und im ergehenden Urteil ein Verbot dieser auszusprechen. Die Entscheidung führt nicht nur zu einem Verbot der Partei und ihrer Nachfolgeorganisationen, sondern auch zu einem sofortigen Mandatsverlust, zum Einzug des Parteivermögens und zum Verbot ihrer Kennzeichen und Propagandamittel.
Aufgrund der Ähnlichkeit des Parteiverbotsverfahrens zum Strafprozess und der historisch bedingten Besorgnis vor einem Missbrauch bedarf nicht nur das Urteil als solches, sondern auch alle sonstigen der
Antragsgegnerin, d. h. der betreffenden Partei, nachteiligen Entscheidungen einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des zuständigen Senats beim Bundesverfassungsgericht. Zuständig für
Parteiverbotsverfahren ist beim Bundesverfassungsgericht der zweite Senat. Antragsberechtigung für ein Parteiverbotsverfahren Antragsberechtigt sind gemäß §43
Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane:
• der Deutsche Bundestag • der Bundesrat • die Bundesregierung
Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf ein Bundesland, so kann nach §43 Abs. 2 BVerfGG auch die Landesregierung dieses Landes den Antrag stellen.
Für ein Parteiverbot müssen die Tatbestandsmerkmale gegeben sein. Diese sind in Art. 21 des Grundgesetzes definiert. Dazu zählen:
• darauf ausgehen • Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung • Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland
Das 1. Tatbestandsmerkmal muss zwingend erfüllt sein. Bei den beiden weiteren Merkmalen reicht es aus, wenn eines davon gegeben ist.Das
Bundesverfassungsgericht orientiert sich bei einem Parteiverbot zusätzlich an dem Kriterium des Europischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach ein „dringendes soziales Bedürfnis“ Voraussetzung ist. Das
Bundesverfassungsgericht begrenzte die Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf die Tatbestandsmerkmale der Würde des Menschen, das Demokratieprinzip, die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt
und die Unabhängigkeit der Gerichte. Weitere Kriterien enthalten die „Guidelines on prohibition“ der Venedig-Kommission des Europarates.
Soweit ein Antrag vorliegt, ergeben sich die Voraussetzungen für ein Parteiverbot aus dem Wortlaut des Art.21 Abs. 2 und 4 GG bzw. faktisch seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht. Die freiheitliche demokratische Grundordnung
muss danach durch ein verfassungswidriges Verhalten gefährdet sein, um ein Verbot aussprechen zu können.[3]
Eine bloße verfassungsfeindliche Haltung reicht nicht aus. Über den Wortlaut des Art.21
Abs. 2 GG hinaus fordert das Bundesverfassungsgericht, dass neben einer verfassungsfeindlichen Einstellung auch ein aggressiv-kämpferisches Vorgehen gegen die bestehende Ordnung hinzukommen muss.[4]
Das Bundesverfassungsgericht fasst dies in seinem Beschluss zum KPD-Verbotsverfahren[5] von 1956 so zusammen:
„Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische,
aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.“
Eine weitere Voraussetzung für ein erfolgreiches Parteiverbot ist schließlich, dass dieses in einem rechtsstaatlichen Verfahren zustande kommen muss. [4] So wurde das NPD-Verbotsverfahren eingestellt,[6]
weil nach Ansicht dreier Verfassungsrichter aufgrund des Einsatzes zahlreicher V-Leute ein Verfahrenshindernis bestand. Aufgrund der dadurch bedingten „fehlenden Staatsferne“ der Partei könne ein rechtsstaatliches Verfahren nicht gewährleistet werden. Das Bundesverfassungsgericht führt in diesem Zusammenhang aus:
„Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung eines
Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren, die sich aus Art. 21 Abs. 1 und
Abs. 2 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG, ergeben.“
Als Quellen bzw. Belege für die Tatbestandsmerkmale können öffentlich gewonnene Informationen herangezogen werden. Dazu zählen eigene Publikationen der Partei, Interviews
, Groveranstaltungen und Demonstrationen, Urteile und polizeiliche
Ermittlungen. Alle Belege müssen der Staatsfreiheit unterliegen. Dies bedeutet, dass keine V-Leute, Under-Cover-Agents und Verdeckte Ermittler
an der Gewinnung der Informationen mitgewirkt oder die Information selbst beeinflusst haben dürfen. Dies muss durch Testate
und Untertestate nachgewiesen werden.
Das Urteil in einem Verfahren trifft Aussagen zur
Verfassungswidrigkeit und zum Verbot. Danach erfolgt eine ausführliche Begründung.
Rechtsfolgen
Rechtsfolgen eines erfolgreichen Parteiverbotsverfahrens sind die Auflösung der Partei und ihrer Teilorganisationen sowie die Konfiszierung des Vermögens.
Rechtsmittel
Eine Partei kann nach einem erfolgreichen Verbotsverfahren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Text aus https://de.wikipedia.org/wiki/Parteiverbot entnommen. Infos Gesetzes gegen die Neubildung von Parteien. Eigener Kommentar - Der Eulenspiegel - Dies sollten wir genauer beachten, wie schnell eine Demokratie - durch Parteienstrategie - machtbesessenen
Politikern die Möglichkeit gibt, die Demokratie im Lande in einer Diktatur umzuwandeln. Besonders die Parteien CDU/CSU und SPD können nach deren Handeln auch eine Diktatur als Ziel zu haben. (siehe auch Türkei zur Zeit als Beispiel - genauso wird durch die NATO EU ein Wandlungsprozess in Europa von einzelnen Volksdemokratien in einer großen Diktatur vorangetrieben – Mit Hilfe der
Altparteien bei uns in der BRD GmbH - die Abschaffungen der einzelnen Staatsdemokratien ist nichts anderes als ein für die einzelnen Bürger getarnter Aufbau einer gigantischen Europadiktatur Überblick Gesetzgebungsverfahren beim Bundestag
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